Mo, 04.09. |
Di, 05.09. |
Mi, 06.09. |
Do, 07.09. |
Fr, 08.09. |
Onboarding im System Schule
Tag der Bildungdirektion |
Professionalisierung und Lebenslanges Lernen |
Praxisbegleitung – Professionelle Lerngemeinschaften
(Begleitung in Gruppen)
Workshopangebot zu schul- und altersspezifischen Themen
Am Do, 07.09. (Nachmittag; bspw. ab 14 Uhr)
| Onboarding an der Schule
Gespräch mit Schulleitung/Stv.; ggf. auch Mentorin etc. |
Präsenz an der PHS
8.30-17.30 Uhr |
Präsenz an der PHS
8.30-17.30 Uhr |
Online ggf. in Präsenz
8.30-17.30 Uhr |
Online bzw. in Präsenz
am Schulstandort
8.30-17.30 Uhr |
Online ggf. in Präsenz
8.30-17.30 Uhr |
Für Berufspädagog*innen (DATG und FSES) wird ab Dienstag ein spezifisches Angebot in Präsenz stattfinden. Weitere Information erhalten Sie von Studiengangsleiter Prof. Dr. Bauer.
→ HLG Curriculum zur Onboarding Week (HLG OBW)
FAQ
Wie melde ich mich zur Onboarding Week an?
Mit Aussendung Ihres Anstellungsschreibens wird die PH Salzburg über Ihren Berufseinstieg informiert und die Prüfungsabteilung der PH Salzburg nimmt die Anmeldung zur Onboarding Week vor.
Voraussetzung für die Inskription ist die Registrierung eines PH-Online-Accounts und die Anmeldung zum „Lehrgang Fortbildung“ – Sommersemester 2023 – die Sie initiieren müssen: Eine Anleitung zur Accounterstellung bzw. -aktivierung finden Sie hier.
Kann ich die Einführenden Lehrveranstaltungen auch im laufenden Schuljahr belegen?
Ab dem Schuljahr 2023/24 sieht das Dienstrecht (§ 38 Abs. 12 VBG bzw. § 3 Abs. 12 LVG) die Belegung der Einführenden Lehrveranstaltungen vor Beginn der Tätigkeit an der Schule vor (d.h. für Salzburg: 04.09-08.09.2023 bzw. ab 28.08. für Berufseinsteiger*innen ohne Lehramtsabschluss).
Für Berufseinsteiger*innen im laufenden Schuljahr werden im Anstellungsschreiben alternative Teilnahmemodalitäten aufgelistet. Die Angaben im Anstellungsschreiben der Bildungsdirektion sind bindend. Der Dienstantritt erfolgt im Rahmen der Einführenden Lehrveranstaltungen.
Zeitgleich zur Onboarding Week findet auch die Sommerschule statt: Ist eine Teilnahme dennoch möglich?
Laut Auskunft des BMBWF können Studierende, die ab Herbst 2023 den Dienst an einer Schule antreten, aufgrund der Überschneidungen mit den Einführenden Lehrveranstaltung nicht an der Sommerschule teilnehmen.
Muss ich für die Onboarding Week im September immer nach Salzburg fahren? Kann ich um Refundierung der Reisekosten ansuchen?
Das Konzept der Onboarding Week sieht nur zwei Präsenztage in Salzburg vor (Montag und Dienstag); die restlichen Tage sind i.d.R. durch Online-Synchron-Formate mit punktuellen Präsenzelementen (bspw. Schulbesuch) so konzipiert, dass gerade Berufseinsteiger*innen aus den Regionen eine Teilnahme erleichtert wird.
Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen besteht kein Anspruch auf Leistungen nach der Reisegebührenvorschrift (§ 38 Abs. 12 VBG bzw. § 3 Abs. 12 LVG).