Anerkennungen
Anerkennungen von Prüfungsleistungen an der PH Salzburg Stefan Zweig
Was kann anerkannt werden?
Für ein Studium an der PH Salzburg Stefan Zweig können gem. § 56 Hochschulgesetz 2005 Studien bzw. Lehrveranstaltungen angerechnet werden, die an einer Pädagogischen Hochschule oder einer “sonstigen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung” absolviert wurden (Ausnahmen sind besondere Äquivalenzlisten, z.B. BAfEP). Für die Anerkennung müssen positive Prüfungsergebnisse (Zeugnisse) vorliegen.
Was sind postsekundäre Einrichtungen?
Anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen sind solche, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semestern durchführen und deren Zulassung die allgemeine Universitätsreife voraussetzt.
Wie wird angerechnet?
Die Anerkennung erfolgt für Prüfungen von absolvierten Studien, die mit dem Studium an der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig gleichwertig sind. Gleichwertigkeit liegt vor, wenn eine annähernde Übereinstimmung zwischen den zur Anerkennung beantragten Vorleistungen und den erforderlichen Leistungen des aktuellen Studiums besteht. Kriterien für die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Studien/Lehrveranstaltungen/Prüfungen sind:
- Inhalt und Umfang der Studienanforderungen
- Art und Umfang des Leistungsnachweises
- Anzahl der erworbenen ECTS-Anerkennungspunkte
Ablauf der Anerkennung?
- Die technische Durchführung der Anerkennung ist vom Antragsteller über PH-Online (Visitenkarte) durchzuführen.
- Einreichung des Antrages auf Anerkennung und Beilage sämtlicher relevanter Prüfungszeugnisse und/oder Studienerfolgsnachweise und LV-Profile an die zuständige Stelle:
a. Elementarpädagogik: Prof. Mag. Rupert Rohrmoser
b. Primarstufenpädagogik: Prof. Mag. Rupert Rohrmoser
c. Berufspädagogik: Prof. Dr. Jürgen Bauer
d. Hochschullehrgänge: zuständige Lehrgangsleitung - Prüfung durch die zuständige Stelle (sachliche Richtigkeit) und das Monokratische Organ (rechtliche Richtigkeit)
- Abholung des Bescheides nach Aufforderung durch die Studienabteilung