Hochschule

Die Pädagogische Hochschule Salzburg Stefan Zweig arbeitet auf der Grundlage einer ganzheitlichen Sicht des Menschen. Durch Leistungsanforderungen, Förderung und Reflexion des Tuns soll sich die ganze Person in ihrem Denken, Fühlen, Wollen und Handeln entwickeln können. Fähigkeiten, Fertigkeiten, Mündigkeit und Selbstständigkeit sollen in einem Klima der gegenseitigen Achtsamkeit ausgebildet werden.

Um diese und neue Ziele umzusetzen und Bestehendes weiterzuentwickeln, versucht die Organisation der PH Salzburg strukturelle Hilfen zu geben.

Mit dem Organisationsplan der PH Salzburg wurde die innere Organisation der Pädagogischen Hochschule festgelegt. Sie richtet sich nach den Vorgaben des Hochschulgesetzes (HG)2005 § 29.

Als Organe werden dort genannt:

Satzung

§ 28.

(1) Jede Pädagogische Hochschule hat durch Verordnung die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Ordnungsvorschriften auf Grund der bestehenden Gesetze und Verordnungen zu erlassen (Satzung).

(2) In der Satzung sind zu regeln:

  1. Wahlordnungen für die Mitglieder des Lehrpersonals in der Studienkommission,
  2. Einrichtung von für die Vollziehung studienrechtlicher Bestimmungen in erster Instanz zuständigen monokratischen Organen,
  3. Zusammensetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen,
  4. Erlassung eines Frauenförderungsplanes,
  5. Betriebs- und Benutzungsordnungen für die Dienstleistungseinrichtungen,
  6. Regelungen für die Benützung von Räumen und Einrichtungen der Pädagogischen Hochschule durch Hochschulangehörige und im Rahmen der eigenen Rechtspersönlichkeit,
  7. Richtlinien für akademische Ehrungen,
  8. nähere Bestimmungen zur Nostrifizierung,
  9. nähere Bestimmungen zur Beurlaubung.

(3) Die Satzung ist vom Rektorat zu erlassen bzw. abzuändern;

die Erlassung sowie jede Änderung der Satzung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch den Hochschulrat. Die Satzung ist für die Dauer eines Monats ab der Erlassung bzw. einer Änderung auf geeignete Weise in der Pädagogischen Hochschule kundzumachen und sodann beim Rektor bzw. bei der Rektorin aufzulegen; auf Verlangen ist sie Studierenden, Lehrenden sowie sonstigen Bediensteten der Pädagogischen Hochschule zugänglich zu machen.

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Zusammensetzung des Ethikrats der PH Salzburg Stefan Zweig:

  • Prof.in Univ. Doz.in Dr.in Andrea Bramberger
  • Prof.in Mag.a Renate Messner-Kaltenbrunner
  • MMag. Gerhard Stuhlberger
  • Prof.in Mag.Dr.in Doris Schönbass

Beachten sie für eine Kontaktaufnahme das Prozedere des Ethik-Kodex.

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Blick auf Salzburg

Die Homepage der Salzburger Hochschulkonferenz ist online unter folgender Adresse
www.salzburger-hochschulkonferenz.ac.at abrufbar.

Bedeutung der 6 Salzburger Hochschulen für Stadt und Land

Mit insgesamt 23.000 Studierenden, 3.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einem jährlichen Budgetvolumen von über 220 Mio. Euro und Partnerinstitutionen in aller Welt, sind die sechs Salzburger Hochschulen von enormer Bedeutung für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in der Region.