Studienberechtigungsprüfung

Lehramt Primarstufe | Studieren ohne Matura

Das Studium an der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig setzt u.a. die allgemeine Universitätsreife voraus (§ 52 Abs. 2 Z 1 HG – Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG)). Diese ist gem. § 52b Abs. 1 HG durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen:

  1. ein österreichisches Reifeprüfungszeugnis (einschließlich eines Zeugnisses über die Berufsreifeprüfung) oder ein österreichisches Reife- und Diplomprüfungszeugnis oder ein nach schulrechtlichen Vorschriften nostrifiziertes Reifeprüfungszeugnis,
  2. ein anderes österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung für eine bestimmte Studienrichtungsgruppe (§ 52c Abs. 2) an einer Pädagogischen Hochschule, Universität oder Fachhochschule,
  3. ein ausländisches Zeugnis, das einem österreichischen Zeugnis gemäß Z 1 auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder auf Grund der Entscheidung des Rektorats im Einzelfall gleichwertig ist,
  4. eine Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung,
  5. ein nach den Bestimmungen der „International Baccalaureate Organization“ erworbenes „IB Diploma“,
  6. ein Europäisches Abiturzeugnis gemäß Art. 5 Abs. 2 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen, BGBl. III Nr. 173/2005.

Ist die Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse im Hinblick auf die Inhalte und die Anforderungen einer österreichischen Reifeprüfung nicht gegeben, so sind vom Rektorat die Ergänzungsprüfungen vorzuschreiben, die für die Herstellung der Gleichwertigkeit mit einer inländischen Reifeprüfung erforderlich und vor der Zulassung abzulegen sind.

Personen, die ein Studium an der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig anstreben, aber keine allgemeine Universitätsreife i.S. § 35 Z 20 HG haben, können durch Ablegung der Studienberechtigungsprüfung die Berechtigung zur Zulassung zu einem ordentlichen Studium an der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig erlangen.

Hinweis für Studienanwärter/innen aus Deutschland:
Die Fachhochschulreife entspricht nicht der allgemeinen Universitätsreife.

Wir nehmen uns für eine individuelle Beratung gerne für Sie Zeit.

Anfragen per E-Mail senden Sie bitte an studium@phsalzburg.at.

DI Sandra Travnitzky

Referentin für Studium und Lehre

Sprechstunde: nach Vereinbarung

sandra.travnitzky@phsalzburg.at
Tel. +43 662 6388-1104

Der 1. Schritt – das Zulassungsverfahren

Voraussetzungen sind:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder Angehörigkeit einer Personengruppe gemäß der Personengruppenverordnung
  • Eindeutige, über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende, erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium

Der 2. Schritt – die Antragstellung

Das Ansuchen um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist schriftlich beim Rektorat jener Pädagogischen Hochschule einzubringen, bei der ein Studium der angestrebten Studienrichtungsgruppe eingerichtet ist.

Vorzulegen sind:

  • Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung inkl. Passbild (siehe “Downloads”)
  • Reisepass oder Personalausweis (Personaldokument zum Nachweis der Richtigkeit des Namens und des Geburtsdatums sowie der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder der Angehörigkeit einer Personengruppe gemäß der Personengruppenverordnung)
  • Meldezettel
  • Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht (Alle Zeugnisse ab der 8. Schulstufe wie Abschlusszeugnis Hauptschule, Polytechnischer Lehrgang, AHS-Zeugnisse, Berufsschulzeugnisse, Zeugnisse von Fachschulen, Lehrabschlusszeugnis, Zeugnisse über Fortbildungsveranstaltungen, Zeugnisse über universitäre Veranstaltungen …)
  • Gegebenenfalls Nachweis der Matrikelnummer (nur vorhanden, wenn bereits ein Studium in Österreich begonnen wurde)
  • Nachweis der Vorbildung für das angestrebte Studium (Bsp.: Pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 14 Jahren im Mindestausmaß von zwei Monaten; Pädagogische Ausbildung wie Hochschullehrgang Freizeitpädagogik)
  • Lebenslauf, der Bezug auf die Vorbildung nimmt (Anführung des geleisteten Stundenausmaßes inkl. Nachweis des Erfolges, detaillierte inhaltliche Darlegung der absolvierten Tätigkeiten, Beschreibung des inhaltlichen Zusammenhangs mit dem angestrebten Studium)

HINWEIS: Von den amtlichen Dokumenten sind sowohl das Original als auch eine Schwarz-Weiß-Kopie vorzulegen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Der 3. Schritt – die Studienberechtigungsprüfung

Prüfungsgebiete und -fächer:

Die Studienberechtigungsprüfung umfasst fünf Teilprüfungen:

  1. eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema,
  2. drei Prüfungen, die im Hinblick auf Vorkenntnisse oder Fertigkeiten für die angestrebte Studienrichtungsgruppe erforderlich sind (Pflichtfächer) sowie
  3. eine Prüfung nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten aus dem Bereich der angestrebten Studienrichtungsgruppe (Wahlfach).

Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils im Juni bzw. im September statt. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Anmeldung per E-Mail bis spätestens 3 Wochen vor der Prüfung an: studium@phsalzburg.at

Die jeweilige mündliche Prüfung ist innerhalb von vier Wochen nach der schriftlichen Prüfung zu absolvieren. Die Termine sind mit der zuständigen Lehrperson zu vereinbaren.

 

Erläuterung der Prüfungsgebiete und -fächer:
1. Eine schriftliche Arbeit (Erörterung) über ein allgemeines Thema

Mit der schriftlichen Arbeit über ein allgemeines Thema hat die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat nachzuweisen, dass sie oder er sich zu einem aktuellen zeitgeschichtlichen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich zu äußern vermag. Es werden drei Themen zur Wahl gestellt. Die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat wählt ein Thema aus und verfasst eine Erörterung.

(Dauer der Prüfung: 4 Stunden)

2. Drei Prüfungen, die im Hinblick auf Vorkenntnisse oder Fertigkeiten für die angestrebte Studienrichtungsgruppe erforderlich sind

Im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung sind folgende drei Pflichtfächer zu absolvieren:

  • Philologische Grundlagen (schriftliche und mündliche Prüfung)
  • Englisch 2 (schriftliche und mündliche Prüfung)
  • Mathematik 1 (schriftliche und mündliche Prüfung)

Philologische Grundlagen:

Einblick in Gegenstandsbereich und Methoden der Sprachbetrachtung (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik) unter Berücksichtigung des Deutschen; Einsicht in die gesellschaftliche und historische Bedingtheit von Sprache; Grundbegriffe des Verstehens und Interpretierens von Texten, Grundbegriffe der Poetik; literarische Gattungen, Formen, Traditionen und Epochen.

Englisch 2:

Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck unter richtiger Anwendung der Grundgrammatik; Fähigkeit, die Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen und sich an Konversation über allgemein bekannte Inhalte für die Gesprächspartner verständlich zu beteiligen; Fähigkeit, einfache Texte ins Deutsche zu übersetzen; Fähigkeit, kurze Texte fließend zu lesen und zusammenzufassen; Fähigkeit, zu allgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und beschreibender Weise in Aufsatzform Stellung zu nehmen.

Mathematik 1:

Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; lineare Gleichungs- und Ungleichungssysteme; Vektoren; Matrizen; Determinanten; elementare Funktionen; Grundbegriffe der Differenzialrechnung und Integralrechnung; Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.

3. Ein Wahlfach

Aus folgenden Fächern ist ein Fach zu wählen:

  • Bildungswissenschaften
  • Pädagogische Psychologie
  • Inklusive Pädagogik

Das Wahlfach ist in Form einer mündlichen oder schriftlichen Fachprüfung zu absolvieren. Die Prüfungsanforderungen werden mit der jeweiligen Lehrperson vereinbart.

 

Ansprechpersonen:

Pflichtfächer
Schriftliche Arbeit
Schönbaß Doris
Philologische Grundlagen Schönbaß Doris
Englisch Siller Klaus
Mathematik Schratzberger Bernhard
Wahlfächer
Bildungswissenschaften Bramberger Andrea
Pädagogische Psychologie Seethaler Elisabeth
Inklusive Pädagogik Moser Irene

 

Prüfungsvorbereitung:

Die Art der Prüfungsvorbereitung auf die SBP ist der Kandidatin oder dem Kandidaten freigestellt. Es besteht die Möglichkeit, kostenpflichtige Vorbereitungskurse an Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. BFI) zu absolvieren. Grundsätzlich kann die Prüfungsvorbereitung auch im Selbststudium erfolgen.