Studienberechtigungsprüfung

Lehramt Primarstufe | Studieren ohne Matura

Das Studium an der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig setzt u.a. die allgemeine Universitätsreife voraus (§ 52 Abs. 2 Z 1 HG – Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG)). Diese ist gem. § 52b Abs. 1 HG durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen:

  1. ein österreichisches Reifeprüfungszeugnis (einschließlich eines Zeugnisses über die Berufsreifeprüfung) oder ein österreichisches Reife- und Diplomprüfungszeugnis oder ein nach schulrechtlichen Vorschriften nostrifiziertes Reifeprüfungszeugnis,
  2. ein anderes österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung für eine bestimmte Studienrichtungsgruppe (§ 52c Abs. 2) an einer Pädagogischen Hochschule, Universität oder Fachhochschule,
  3. ein ausländisches Zeugnis, das einem österreichischen Zeugnis gemäß Z 1 auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder auf Grund der Entscheidung des Rektorats im Einzelfall gleichwertig ist,
  4. eine Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung,
  5. ein nach den Bestimmungen der „International Baccalaureate Organization“ erworbenes „IB Diploma“,
  6. ein Europäisches Abiturzeugnis gemäß Art. 5 Abs. 2 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen, BGBl. III Nr. 173/2005.

Ist die Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse im Hinblick auf die Inhalte und die Anforderungen einer österreichischen Reifeprüfung nicht gegeben, so sind vom Rektorat die Ergänzungsprüfungen vorzuschreiben, die für die Herstellung der Gleichwertigkeit mit einer inländischen Reifeprüfung erforderlich und vor der Zulassung abzulegen sind.

Personen, die ein Studium an der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig anstreben, aber keine allgemeine Universitätsreife i.S. § 35 Z 20 HG haben, können durch Ablegung der Studienberechtigungsprüfung die Berechtigung zur Zulassung zu einem ordentlichen Studium an der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig erlangen.

Hinweis für Studienanwärterinnen und -anwärter aus Deutschland:
Die Fachhochschulreife entspricht nicht der allgemeinen Universitätsreife.