Studienberechtigungsprüfung

Lehramt Primarstufe | Studieren ohne Matura

Das Studium an der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig setzt u.a. die allgemeine Universitätsreife voraus (§ 52 Abs. 2 Z 1 HG – Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG)). Diese ist gem. § 52b Abs. 1 HG durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen:

  1. ein österreichisches Reifeprüfungszeugnis (einschließlich eines Zeugnisses über die Berufsreifeprüfung) oder ein österreichisches Reife- und Diplomprüfungszeugnis oder ein nach schulrechtlichen Vorschriften nostrifiziertes Reifeprüfungszeugnis,
  2. ein anderes österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung für eine bestimmte Studienrichtungsgruppe (§ 52c Abs. 2) an einer Pädagogischen Hochschule, Universität oder Fachhochschule,
  3. ein ausländisches Zeugnis, das einem österreichischen Zeugnis gemäß Z 1 auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder auf Grund der Entscheidung des Rektorats im Einzelfall gleichwertig ist,
  4. eine Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung,
  5. ein nach den Bestimmungen der „International Baccalaureate Organization“ erworbenes „IB Diploma“,
  6. ein Europäisches Abiturzeugnis gemäß Art. 5 Abs. 2 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen, BGBl. III Nr. 173/2005.

Ist die Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse im Hinblick auf die Inhalte und die Anforderungen einer österreichischen Reifeprüfung nicht gegeben, so sind vom Rektorat die Ergänzungsprüfungen vorzuschreiben, die für die Herstellung der Gleichwertigkeit mit einer inländischen Reifeprüfung erforderlich und vor der Zulassung abzulegen sind.

Personen, die ein Studium an der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig anstreben, aber keine allgemeine Universitätsreife i.S. § 35 Z 20 HG haben, können durch Ablegung der Studienberechtigungsprüfung die Berechtigung zur Zulassung zu einem ordentlichen Studium an der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig erlangen.

Hinweis für Studienanwärter/innen aus Deutschland:
Die Fachhochschulreife entspricht nicht der allgemeinen Universitätsreife.

Die Studien- und Prüfungsabteilung nimmt sich für eine individuelle Beratung gerne für Sie Zeit.

DI Sandra Travnitzky

Leitung Studien- und Prüfungsabteilung. Ansprechsperson für alle studienadministrativen Angelegenheiten - von der Inskription bis zur Diplomerstellung.

Sprechstunde: nach Vereinbarung

sandra.travnitzky@phsalzburg.at
Tel. +43 662 6388-1085

Der 1. Schritt – das Zulassungsverfahren

Voraussetzungen sind:

  • Die Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Inländern gleichgestellt
  • Eindeutige, über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium

Der 2. Schritt – die Antragstellung

Das Ansuchen um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist schriftlich beim Rektorat jeder Pädagogischen Hochschule einzubringen, bei der ein Studium der angestrebten Studienrichtungsgruppe eingerichtet ist.

Vorzulegen sind:

  • Ein Personaldokument zum Nachweis der Richtigkeit des Namens und des Geburtsdatums, die Adresse sowie – falls vorhanden – die Matrikelnummer
  • der Nachweis der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder der Nachweis der Angehörigkeit einer Personengruppe gemäß der Personengruppenverordnung
  • der Nachweis der Vorbildung (Schritt 1)

Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht: Alle Zeugnisse ab der 8. Schulstufe (Abschlusszeugnis Hauptschule, Polytechnischer Lehrgang, AHS-Zeugnis, Berufsschulzeugnisse, Zeugnisse von Fachschulen, Lehrabschlusszeugnis, Zeugnisse über Fortbildungsveranstaltungen, Zeugnisse über universitäre Veranstaltungen …)

Berufliche Vorbildung (Bsp.: Pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 14 Jahren im Mindestausmaß von zwei Monaten; Pädagogische Ausbildung wie Hochschullehrgang Freizeitpädagogik)

  • der Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung
  • ein Lebenslauf, der Bezug auf die Vorbildung nimmt (Anführung des geleisteten Stundenausmaßes inkl. Nachweis des Erfolges, detaillierte inhaltliche Darlegung der absolvierten Tätigkeiten, Beschreibung des inhaltlichen Zusammenhangs mit dem angestrebten Studium). Die angeführten Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen.

Der 3. Schritt – die Studienberechtigungsprüfung

1. Prüfungsgebiete und -fächer:

Die Studienberechtigungsprüfung umfasst 5 Teilprüfungen:

  1. eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema
  2. drei weitere Pflichtfächer, die im Hinblick auf Vorkenntnisse oder Fertigkeiten für die angestrebte Studienrichtungsgruppe erforderlich sind
  3. ein Wahlfach

Die Summe der Pflicht- und Wahlfächer beträgt vier.

Bei der Auswahl eines Faches kann aus drei verschiedenen Bereichen gewählt werden, die alle einen fachlichen Bezug zum angestrebten Lehramtsstudium aufweisen.

Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils im Juni bzw. im September statt.

Hierfür bedarf es einer schriftlichen Anmeldung per E-Mail bis spätestens 3 Wochen vor der Prüfung an: studienabteilung@phsalzburg.at

Die mündlichen Prüfungen können jederzeit (nach Absprache mit der zuständigen Lehrperson) abgelegt werden.

2. Prüfungsleistungen:
2.1.  Eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema

Mit der schriftlichen Arbeit über ein allgemeines Thema hat die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat nachzuweisen, dass sie oder er sich zu einem vorgegebenen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich zu äußern vermag. Es werden drei Themen zur Wahl gestellt. (Erörterung zu einem aktuellen zeitgeschichtlichen Thema)

(Dauer der Prüfung: 4 Stunden)

2.2. Drei weitere Pflichtfächer, die im Hinblick auf Vorkenntnisse oder Fertigkeiten für die angestrebte Studienrichtungsgruppe erforderlich sind

Im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung sind folgende drei Pflichtfächer zu absolvieren:

  • Englisch 2 (schriftliche und mündliche Prüfung)
  • Mathematik 1 (schriftliche und mündliche Prüfung)
  • Philologische Grundlagen (schriftliche und mündliche Prüfung)

Die Pflichtfächer umfassen inhaltlich folgende Bereiche:

Englisch 2:

Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck unter richtiger Anwendung der Grundgrammatik; Fähigkeit, die Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen und sich an Konversation über allgemein bekannte Inhalte für die Gesprächspartner verständlich zu beteiligen; Fähigkeit, einfache Texte ins Deutsche zu übersetzen; Fähigkeit, kurze Texte fließend zu lesen und zusammenzufassen; Fähigkeit, zu allgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und beschreibender Weise in Aufsatzform Stellung zu nehmen.

Mathematik 1:

Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; lineare Gleichungs- und Ungleichungssysteme; Vektoren; Matrizen; Determinanten; elementare Funktionen; Grundbegriffe der Differenzialrechnung und Integralrechnung; Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.

Philologische Grundlagen:

Einblick in Gegenstandsbereich und Methoden der Sprachbetrachtung
(Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik) unter Berücksichtigung des Deutschen; Einsicht in die gesellschaftliche und historische Bedingtheit von Sprache; Grundbegriffe des Verstehens und Interpretierens von Texten, Grundbegriffe der Poetik; literarische Gattungen, Formen, Traditionen und Epochen.

2.3. Ein Wahlfach

Aus folgenden Fächern ist ein Fach zu wählen:

  • Bildungswissenschaften
  • Pädagogische Psychologie
  • Inklusive Pädagogik

Das Wahlfach ist in Form einer mündlichen oder schriftlichen Fachprüfung zu absolvieren.

Fächer und Ansprechpersonen:

Pflichtfach

Deutsch                                   Schönbaß Doris
Englisch                                   Siller Klaus
Mathematik                             Schratzberger Bernhard
Philologische Grundlagen      Schönbaß Doris

Wahlfach

Bildungswissenschaften                   Harter-Reiter Sabine
Pädagogische Psychologie                Seethaler Elisabeth
Inklusive Pädagogik                           Moser Irene

Die Prüfungsanforderungen für die Wahlfächer werden mit dem/der jeweiligen Prüfer/in vereinbart.

Prüfungsvorbereitung:

Die Art der Prüfungsvorbereitung auf die SBP an einer Pädagogischen Hochschule ist der/dem Kandidatin/en freigestellt. Es besteht die Möglichkeit, Vorbereitungskurse an Erwachsenenbildungseinrichtungen zu absolvieren, diese sind jedoch kostenpflichtig. Grundsätzlich kann aber die Prüfungsvorbereitung auch im Selbststudium erfolgen.