Studienberechtigungsprüfung
Lehramt Primarstufe | Studieren ohne Matura
Der 1. Schritt – das Zulassungsverfahren
Voraussetzungen sind:
- Vollendung des 20. Lebensjahres
- Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder Angehörigkeit einer Personengruppe gemäß der Personengruppenverordnung
- Eindeutige, über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende, erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium
Der 2. Schritt – die Antragstellung
Das Ansuchen um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist schriftlich beim Rektorat jener Pädagogischen Hochschule einzubringen, bei der ein Studium der angestrebten Studienrichtungsgruppe eingerichtet ist.
Vorzulegen sind:
- Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung inkl. Passbild (siehe “Downloads”)
- Reisepass oder Personalausweis (Personaldokument zum Nachweis der Richtigkeit des Namens und des Geburtsdatums sowie der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder der Angehörigkeit einer Personengruppe gemäß der Personengruppenverordnung)
- Meldezettel
- Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht (Alle Zeugnisse ab der 8. Schulstufe wie Abschlusszeugnis Hauptschule, Polytechnischer Lehrgang, AHS-Zeugnisse, Berufsschulzeugnisse, Zeugnisse von Fachschulen, Lehrabschlusszeugnis, Zeugnisse über Fortbildungsveranstaltungen, Zeugnisse über universitäre Veranstaltungen …)
- Gegebenenfalls Nachweis der Matrikelnummer (nur vorhanden, wenn bereits ein Studium in Österreich begonnen wurde)
- Nachweis der Vorbildung für das angestrebte Studium (Bsp.: Pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 14 Jahren im Mindestausmaß von zwei Monaten; Pädagogische Ausbildung wie Hochschullehrgang Freizeitpädagogik)
- Lebenslauf, der Bezug auf die Vorbildung nimmt (Anführung des geleisteten Stundenausmaßes inkl. Nachweis des Erfolges, detaillierte inhaltliche Darlegung der absolvierten Tätigkeiten, Beschreibung des inhaltlichen Zusammenhangs mit dem angestrebten Studium)
HINWEIS: Von den amtlichen Dokumenten sind sowohl das Original als auch eine Schwarz-Weiß-Kopie vorzulegen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Der 3. Schritt – die Studienberechtigungsprüfung
Prüfungsgebiete und -fächer:
Die Studienberechtigungsprüfung umfasst fünf Teilprüfungen:
- eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema,
- drei Prüfungen, die im Hinblick auf Vorkenntnisse oder Fertigkeiten für die angestrebte Studienrichtungsgruppe erforderlich sind (Pflichtfächer) sowie
- eine Prüfung nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten aus dem Bereich der angestrebten Studienrichtungsgruppe (Wahlfach).
Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils im Juni bzw. im September statt. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Anmeldung per E-Mail bis spätestens 3 Wochen vor der Prüfung an: studium@phsalzburg.at
Die jeweilige mündliche Prüfung ist innerhalb von vier Wochen nach der schriftlichen Prüfung zu absolvieren. Die Termine sind mit der zuständigen Lehrperson zu vereinbaren.
Erläuterung der Prüfungsgebiete und -fächer:
1. Eine schriftliche Arbeit (Erörterung) über ein allgemeines Thema
Mit der schriftlichen Arbeit über ein allgemeines Thema hat die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat nachzuweisen, dass sie oder er sich zu einem aktuellen zeitgeschichtlichen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich zu äußern vermag. Es werden drei Themen zur Wahl gestellt. Die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat wählt ein Thema aus und verfasst eine Erörterung.
(Dauer der Prüfung: 4 Stunden)
2. Drei Prüfungen, die im Hinblick auf Vorkenntnisse oder Fertigkeiten für die angestrebte Studienrichtungsgruppe erforderlich sind
Im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung sind folgende drei Pflichtfächer zu absolvieren:
- Philologische Grundlagen (schriftliche und mündliche Prüfung)
- Englisch 2 (schriftliche und mündliche Prüfung)
- Mathematik 1 (schriftliche und mündliche Prüfung)
Philologische Grundlagen:
Einblick in Gegenstandsbereich und Methoden der Sprachbetrachtung (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik) unter Berücksichtigung des Deutschen; Einsicht in die gesellschaftliche und historische Bedingtheit von Sprache; Grundbegriffe des Verstehens und Interpretierens von Texten, Grundbegriffe der Poetik; literarische Gattungen, Formen, Traditionen und Epochen.
Englisch 2:
Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck unter richtiger Anwendung der Grundgrammatik; Fähigkeit, die Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen und sich an Konversation über allgemein bekannte Inhalte für die Gesprächspartner verständlich zu beteiligen; Fähigkeit, einfache Texte ins Deutsche zu übersetzen; Fähigkeit, kurze Texte fließend zu lesen und zusammenzufassen; Fähigkeit, zu allgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und beschreibender Weise in Aufsatzform Stellung zu nehmen.
Mathematik 1:
Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; lineare Gleichungs- und Ungleichungssysteme; Vektoren; Matrizen; Determinanten; elementare Funktionen; Grundbegriffe der Differenzialrechnung und Integralrechnung; Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
3. Ein Wahlfach
Aus folgenden Fächern ist ein Fach zu wählen:
- Bildungswissenschaften
- Pädagogische Psychologie
- Inklusive Pädagogik
Das Wahlfach ist in Form einer mündlichen oder schriftlichen Fachprüfung zu absolvieren. Die Prüfungsanforderungen werden mit der jeweiligen Lehrperson vereinbart.
Ansprechpersonen:
Pflichtfächer
Schriftliche Arbeit |
Schönbaß Doris |
Philologische Grundlagen | Schönbaß Doris |
Englisch | Siller Klaus |
Mathematik | Schratzberger Bernhard |
Wahlfächer
Bildungswissenschaften | Bramberger Andrea |
Pädagogische Psychologie | Seethaler Elisabeth |
Inklusive Pädagogik | Moser Irene |
Prüfungsvorbereitung:
Die Art der Prüfungsvorbereitung auf die SBP ist der Kandidatin oder dem Kandidaten freigestellt. Es besteht die Möglichkeit, kostenpflichtige Vorbereitungskurse an Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. BFI) zu absolvieren. Grundsätzlich kann die Prüfungsvorbereitung auch im Selbststudium erfolgen.