Beurlaubung vom Studium
Wenn wichtige Lebensereignisse mich vorübergehend daran hindern, mein Studium wie geplant fortzusetzen – was kann ich tun?
Es gibt eine Möglichkeit, im Studium die PAUSE-Taste zu drücken. Der juristische Begriff dafür ist BEURLAUBUNG.
Aus welchen Gründen kann ich mich beurlauben lassen?
- Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
- Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
- Schwangerschaft
- Kinderbetreuungspflichten oder andere gleichartige Betreuungspflichten
- Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
- vorübergehende Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung
- Betreuung von nahen Angehörigen (Geschwister und/oder Eltern) oder sonstigen Personen, wenn diese sonstigen Personen mit der/dem Studierenden in einem gemeinsamen Haushalt leben, aufgrund Erkrankung oder sonstiger Hilfsbedürftigkeit
Welche Folgen hat eine Beurlaubung für mich?
In Semestern, in denen ich eine Beurlaubung in Anspruch nehme…
- bleibe ich, wenn ich meinen ÖH-Beitrag fristgerecht einzahle, in meinem gewählten Studium zugelassen, ich verbleibe in meinem Curriculum, bisherige Studienleistungen bleiben vollumfänglich erhalten.
- kann ich nicht inskribieren, ich kann keine Prüfungen und auch keine Prüfungswiederholungen absolvieren, ich kann keine (Bachelor- oder Master-) Arbeiten anmelden oder einreichen – ich habe tatsächlich Pause.
- ist, für den Fall, dass ich studienbeitragspflichtig bin, kein Studienbeitrag zu entrichten (Achtung: der ÖH-Beitrag muss trotz Beurlaubung fristgerecht entrichtet werden, sonst endet meine Zulassung zum Studium!).
- ist die Semesterzählung für die Berechnung der Studienbeitragspflicht aufgrund einer Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit (§ 69 Abs 1 Hochschulgesetz 2005 – HG) ausgesetzt.
Was muss ich bedenken, bevor ich meinen Antrag auf Beurlaubung stelle?
- die Dauer der Beurlaubung bzw. eines Semesters:
- Sommersemester 01.03. – 30.09.
- Wintersemester 01.10. – 28./29.02.
- dass mein Studium während der Beurlaubung tatsächlich pausiert ist: d.h., dass ich
- keine Prüfungen oder Prüfungswiederholungen absolvieren kann.
- keine (Bachelor- oder Master-)Arbeiten anmelden oder einreichen kann.
- die fristgerechte Einzahlung des ÖH-Beitrages im Kalender vormerken, denn ich inskribiere zwar nicht, möchte aber weiter zugelassen bleiben.
Wann muss ich meine Beurlaubung beantragen?
- grundsätzlich bis längstens zum Beginn des jeweiligen Semesters (früher = besser).
- bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt eines Beurlaubungsgrundes (nicht bei Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes sowie Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres) auch während des Semesters. In diesem Fall bleiben meine bis zum Zeitpunkt der Beurlaubung erbrachten Studienleistungen (insbesondere abgeschlossene Lehrveranstaltungen und Prüfungen) gültig.
Wie und wo stelle ich meinen Antrag auf Beurlaubung?
- Antragsformular downloaden | F-4.4.2 Antrag auf Beurlaubung | und vollständig ausfüllen.
- Antragsformular und Dokumente, die das Vorliegen eines Beurlaubungsgrundes nachweisen, einscannen.
- Antragsformular und Scan der Dokumente über den Nachweis eines Beurlaubungsgrundes per E-Mail an die Studien- und Prüfungsabteilung studienabteilung@phsalzburg.at übermitteln oder nach telefonischer Terminvereinbarung (!) unter 0662/6388 – 1085 persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung abgeben.
Wer entscheidet über meinen Antrag und wie erfahre ich, ob mein Antrag auf Beurlaubung bewilligt wurde?
- Ich erhalte einen Bescheid des für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen zuständigen monokratischen Organs an der PHS (das ist der Vizerektor Forschung).
- Ergibt die Prüfung meines Antrags, dass meine Beurlaubung voraussichtlich nicht bewilligt werden kann, erhalte ich vor dem Bescheid noch eine sogenannte Aufforderung zum Parteiengehör und kann dann meine Sicht der Dinge noch einmal schriftlich darlegen bevor endgültig über meinen Antrag entschieden wird.
Wo bekomme ich weitere Auskünfte zur Beurlaubung?
Bitte nehmen Sie mit der Studien- und Prüfungsabteilung Kontakt auf.
Tel. +43 (0) 662 6388 1085
studienabteilung@phsalzburg.at
Wo finde ich die Rechtsgrundlagen zur Beurlaubung?
- § 58 Hochschulgesetz 2005 – HG und
- Satzung der PHS Teil B, III. Z 1 (Seite 15)