KI | Künstliche Intelligenz – Herausforderungen und Chancen für Schule und Hochschule
Spätestens seit der medienwirksamen Veröffentlichung von ChatGPT im November 2022 ist das Schul- und Hochschulwesen gefordert, eine zielführende Nutzung sowie eine Regulierung von Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu (mitzu-) entwickeln.
Die Pädagogische Hochschule Salzburg unterstützt (angehende) Lehrpersonen, Schulleitungen und Pädagog*innen in den Angeboten der Aus-, Fort- und Weiterbildung und bringt sich durch konzeptuelle und empirische Beiträge im Forschungsdiskurs und in öffentlichen Debatten ein.
Nutzung von KI Tools an der Hochschule
In Anlehnung an „rules for tools“ (Spannagel, 2023 (PDF))
1. Alle Tools sind prinzipiell erlaubt, außer die Aufgabenstellung sieht spezifische und begründete Einschränkungen vor.
Als Hochschule vermeiden wir pauschale Verbote von KI-Anwendungen, sondern ermöglichen eine (begleitete) Erprobung von KI-basierten Tools, um eine reflektierte Nutzung und eine zielführende Integration in der Umsetzung von Studien- und Arbeitsleistungen zu unterstützen. Wenn eine (uneingeschränkte) Nutzung von KI Tools den Kompetenzerwerb oder das Lernergebnis mindert, vereinbaren Lehrende mit den Studierenden spezifische Modalitäten für die Aufgabenstellung.
2. Alle Hilfsmittel werden transparent angegeben und die Nutzung dokumentiert.
Die allgemeinen Grundregeln des wissenschaftlichen Arbeitens sehen vor, dass in einer schriftlichen Ausarbeitung alle Hilfsmittel transparent dokumentiert werden: so auch die verwendete Software. Dies gilt sowohl für eine statistische Analyse als auch für die Recherche und Textgenerierung, die durch die Weiterentwicklung von KI-Tools von verschiedenen Softwarelösungen unterstützt werden. Je nach Format der schriftlichen Arbeit sind die verwendeten Tools im Methodenteil oder als eigenes Segment im Anhang anzuführen. Zur transparenten Dokumentation des Einsatzes von KI-Tools werden der Name und die Version der Software sowie der verwendete Prompt (Steuerungsbefehl) und das Datum der Nutzung ausgewiesen. Bspw.: ChatGPT 3.5, OpenAI; Schreibe mir eine Danksagung für meine Abschlussarbeit; Bitte gehe auf die Betreuerin und auf meine Eltern ein; 15.12.2023.
3. Die Nutzer*innen verantworten die Arbeitsergebnisse
Die Ergebnisse von KI-Tools können – genauso wie andere Quellen – Fehler enthalten oder ungenau formuliert bzw. inhaltlich nicht zutreffend sein. Die Nutzer*innen übernehmen Verantwortung für den gesamten Arbeitsprozess, bearbeiten KI-generierte Textentwürfe mit fachlicher und sprachlicher Expertise und stellen sicher, dass Arbeitsergebnisse wahrhaftig und korrekt sind. Bei Präsentationen von Arbeitsergebnissen und bei abschließenden Prüfungen fokussieren Lehrende und Prüfende gezielt auf Fragen zur Methoden- und Quellenkritik, zu inhaltlichen Zusammenhängen, zur Anwendung und zum Transfer für die Praxis etc., um die Eigenleistung treffender einschätzen zu können.
Studienrechtliche Bestimmungen zur Nutzung von KI
In der überarbeiteten Satzung der PH Salzburg (in Kraft seit 1. Oktober 2026) wurden studienrechtliche Bestimmungen zum wissenschaftlichen Arbeiten so angepasst, dass die „rules for tools“ im Hochschulbetrieb lebbar sind. Überblick zu den Satzungsbestimmungen (rechtlich bindend ist das verlautbarte Original) bedeutet dies:
1. Grundsatz: KI ist erlaubt, mit Bedingungen (§ 95 Abs. 4)
- Die Nutzung von KI-Instrumenten ist grundsätzlich zulässig, solange die wissenschaftliche Integrität (§ 95 Abs. 1) und die gute wissenschaftliche Praxis (§ 95 Abs. 2) gewahrt bleiben.
- Die Lehrveranstaltungsleitung legt fest, welche KI-Nutzung erlaubt ist und welche nicht. Das geschieht zu Beginn der LV oder für eine konkrete Aufgabenstellung.
- Damit wird die Regelung LV- bzw. aufgabenbezogen konkretisiert. Es gibt keine hochschulweite Positiv- oder Negativliste.
2. Einordnung als Fehlverhalten (§ 95 Abs. 3)
- Wer unerlaubte Hilfsmittel benützt, begeht wissenschaftliches Fehlverhalten.
- KI, die entgegen der Festlegung der LV-Leitung eingesetzt wird, fällt darunter.
3. Konsequenzen bei Verdacht auf unerlaubten KI-Einsatz (§ 96, wortgleich in § 42 Abs. 17 für Masterarbeiten)
- Für unerlaubten KI-Einsatz gilt eine eigene Regel, ausdrücklich ausgenommen vom sonst geltenden Terminverlust bei Plagiat oder Vortäuschen.
- Wenn die Verwendung von KI bei der Begutachtung nicht ausgeschlossen werden kann, gilt Folgendes:
- Die Beurteilerin bzw. der Beurteiler führt frühestens nach sieben Tagen ein Gespräch mit der einreichenden Person.
- Das Gespräch behandelt Inhalte, Methode, Durchführung, Umsetzung und die zitierte Literatur.
- Die Beurteilung erfolgt in Zusammenschau von Arbeit und Gespräch.
- Das gilt für Seminar-, Prüfungs-, Bachelor- und Masterarbeiten.
4. Schwere Fälle bei Abschlussarbeiten (§ 96 3. Punkt)
- Bei schwerwiegender und vorsätzlicher KI-Nutzung entgegen § 95 in Bachelor- oder Masterarbeiten kann das Rektorat die Person gemäß § 2a Abs. 4 HS-QSG für maximal zwei Semester vom Studium ausschließen.
- Das Rektorat entscheidet mit Stimmenmehrheit, die Entscheidung ergeht per Bescheid.
Kontakt
Vizerektor für Lehre an der Pädagogischen Hochschule Salzburg. Forschung- und Lehrtätigkeit zu den Schwerpunkten Motivation von Schüler*innen, Lehramtsstudierenden und Lehrpersonen; Implementation von Schulentwicklungsprojekten, Schulentwicklungsberatung und Leadership von Schulführungskräften.
matteo.carmignola@phsalzburg.at
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