- Klarer Bezug zum Entwicklungsplan
- Qualifikation der (externen) Vortragenden
- Professionelle Durchführung (didaktisch-methodische Qualität)
- Zielorientierung und Relevanz zum Berufsfeld Schule
- Anlassbezogene (Krisen)situationen
- Grundsätzlich können SCHiLF/SCHüLF mit sehr hohen Kosten (Honorarwünsche, Reisebewegungen, … ) nicht oder nur anteilig genehmigt werden.
Standortbezogene Entwicklung (SEB/SchiLF/SchüLF)
Rahmen und Kriterien für die Anerkennung und Anlage als SCHiLF/SCHüLF
![board-3699583_640](https://phsalzburg.at/wp-content/uploads/fly-images/10151/board-3699583_640-430x350-c.jpg)
Ansuchen um Unterstützung der standortbezogenen Entwicklung (SEB/SchiLF/SchüLF):
Nach Einlangen der Anfrage folgt wenn notwendig eine persönliche Auftragsklärung durch eine/n Mitarbeiter/in des Fort- und Weiterbildungsinstituts IPS.
Wir bitten Sie im Sinne der Planungssicherheit auf beiden Seiten, Ansuchen um Schulentwicklungsberatung wenn möglich bis Ende Februar zu stellen. Ansuchen sind auch laufend im Schuljahr möglich.