Sommerschule 2023

Erste Informationen zur Sommerschule 2023

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Die mehrmalige Teilnahme an der Sommerschule kann maximal 2x zur Anrechnung gebracht werden (1x im Bachelorstudium für ACL-Praktikum, 1x im Masterstudium). Voraussetzung ist die Teilnahme an der Begleitlehrveranstaltung.
(siehe dazu auch RICHTLINIEN FÜR DIE ANRECHNUNG VON PRAKTIKA Pädagogische Hochschule Salzburg Stefan Zweig Stand 05.07.22)

Erste Informationen zur Sommerschule 2023

  • Lehramtsstudierende der Primarstufe sowie der Sekundarstufe in den Unterrichtsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch können in der Sommerschule unterrichten.
  • Lehramtsstudierende, die zum ersten Mal in der Sommerschule unterrichten, müssen eine Begleitlehrveranstaltung an jener Institution besuchen, an der sie für ihr Lehramtsstudium zugelassen sind. Die Begleitlehrveranstaltung soll 5 ECTS umfassen inkl. Tätigkeit in der Sommerschule.
  • Die mehrmalige Teilnahme an der Sommerschule kann in der Primarstufenausbildung maximal 2x zur Anrechnung gebracht werden (1x im Bachelorstudium für die LV BP 85:70 ACL-Praktikum, 1x im Masterstudium). Voraussetzung ist die Teilnahme an der Begleitlehrveranstaltung. Studierende, welche die Sommerschule absolvieren und sich diese nicht für ein Praktikum anrechnen lassen möchten, können sich die zusätzlich absolvierten ECTS der Sommerschule im Supplement zum Masterzeugnis ausweisen lassen.
  • Die Anmeldung zur Begleitlehrveranstaltung muss bis spätestens 30. April erfolgen. Die Inskription ist für das Lehramt Primarstufe bereits unter XX:PraxBeg23 S möglich. Weiter Informationen dazu erfolgen nach Ende der Inskriptionszeit.
  • Die Studierenden registrieren sich ab Anfang Mai online für einen Sommerschulkorb (von der jeweiligen Bildungsdirektion definierte Standortregionen), die Zuteilung zu einem konkreten Standort erfolgt durch die Bildungsdirektion. Studierende können sich den Sommerschulkorb österreichweit aussuchen. Es gibt keine Auswahl im Tandem zu unterrichten.
  • Den Studierenden oder den Absolventinnen und Absolventen gebührt für die Verwendung in der Sommerschule je vereinbarte Wochenstunde eine Vergütung in Höhe von 32,2 €. Damit sind alle Ersatzleistungen und Sonderzahlungen abgegolten. (Siehe § 24b. (4) RIS – Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 15.02.2023 (bka.gv.at))
  • Ansprechperson Lehramt Primarstufe: Dr.in Heike Niederreiter (heike.niederreiter@phsalzburg.at)

 Stand: 04.04.23/Bitte Updates beachten!


Update 14.3.23

  • Auf Grund der Vielzahl der bisherigen Anmeldungen (Stand 16.3.23), aus pädagogischen Gründen und nach Rücksprache mit der Bildungsdirektion Salzburg können sich nur Studierende ab dem 6. Semester zur Begleit-LV Sommerschule 23 anmelden.
  • Achtung! Sofern Sie sich im 8. Semester befinden und vorhaben, mit September 23 in den Schuldienst einzutreten, können Sie an der Sommerschule nicht teilnehmen, weil zeitgleich die Onboarding-Tage stattfinden, an denen Sie lt. uns vorliegenden Informationen verpflichtend teilnehmen müssen.

In Bezug auf den Punkt Besuch der Begleitlehrveranstaltung gilt anzumerken, dass die Begleit-LV an der PH Salzburg mit Juni starten wird. Der genaue Zeitplan folgt.

Ansprechperson Sommerschule Lehramt Primarstufe

Prof.in Dr.in Heike Niederreiter

Hochschulprofessorin für die Schwerpunkte Lehren & Lernen, Frühe Bildung und Schulpraktische Studien, Ansprechperson Sommerschule und Citizenship learning (BP 85:70/ACL Projekt)

Sprechstunde: nach Vereinbarung

heike.niederreiter@phsalzburg.at
Tel. +43 662 6388-2027