V25 – FAQs zum Studienplanwechsel

Äquivalenztool

Mit dem Äquivalenztool können Sie:
1.      Das LA Primarstufe in der Version 2019 weiterbelegen und offene Leistungen aus auslaufenden Semestern durch Lehrveranstaltungen der Version 2025 kompensieren.
2.      Sich über einen Wechsel von Version 2019 in die Version 2025 informieren, insbesondere dann, wenn zahlreiche Leistungen aus Version 2019 offen sind (Bei einem regulären Studienfortschritt empfehlen wir den Verbleib in der V19!).

Weitere Informationen im

im Äquivalenz-Beratungstool V19-V25

Die Servicestelle (lehramt@phsalzburg.at) kann nur Beratungsanfragen annehmen, bei denen der eigene Studienverlauf mit diesem Tool eingetragen und eingeschätzt wurde.

Weiterführende Links

 

Wie soll ich vorgehen, wenn ich in der Version 19 schon mit gutem Fortschritt studiere?

Wir empfehlen, im schon inskribierten Studienplan weiter zu studieren und das LV-Angebot laut Semesterempfehlung zu nutzen, da das Curriculum V19 sukzessive ausläuft (einzelne LV gibt es zukünftig nicht mehr) und Äquivalenzen sich ggf. nicht reibungslos in den Studienplan einschieben lassen. Gerne unterstützen und beraten wir Sie im Bedarfsfall, damit Sie Ihr Studium zielgerichtet absolvieren können.

Muss ich einen zweijährigen Master machen, wenn ich in der Version 19 (mit einjährigem Master) studiert habe?

Nein, da der Gesamtstudienumfang weiterhin 300 ECTS betragen wird, wird der 60 ECTS-Master für die Absolvent*innen von BEd-Primar mit 240 ECTS weiterhin angeboten. Sollte eine gesetzliche Frist eingeführt werden, erfolgt eine langfristige Vorinformation.

Kann ich auf ein dreijähriges Studium umsteigen, wenn ich in der Version 19 studiert habe? Ein Umstieg ist möglich, sobald das dreijährige Studium angeboten wird (Oktober 2025). Der Studienverlauf muss aber durch Anerkennungen auf LV-Ebene einzeln über Äquivalenzlisten geprüft werden. Daher sind verbindliche Informationen erst im Frühjahr 2025 möglich.

Was muss ich noch beachten, um eine gut reflektierte Entscheidung bzgl. Umstieg auf V25 zu treffen? 

  • Der Verbleib und die Belegung des Masterstudiums in der Version 2019 kann sich durch die Vorrückung im pd-Gehaltsschema günstig auf die Gehaltsberechnung auswirken.
  • Erst im Studienjahr 26/27 werden alle sechs Semester des Bachelorstudiums V25 angeboten. Daher kann es sein, dass Studienleistungen, die lt. Äquivalenzliste noch wären, im fünften und sechsten Semester verankert sind.